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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 14.07.1987

1 UF 145/87

Normen:
BGB § 1587 b
VAHRG § 3 c

Fundstellen:
DRsp I(166)176d-e
FamRZ 1987, 1052

»... Die zum Ehezeitende maßgebende Monatsbezugsgröße i. S. des § 18 SGB IV beträgt 2800 DM. 0,25 % dieses Betrages sind 7 DM (vgl. die Übersicht bei Schmeiduch, FamRZ 1987, 25). Sowohl die Anwartschaft der AntrSt. bei [...]
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