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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 10.11.1987

22 U 115/87

Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 839 Abs. 1 § 847 Abs. 1
BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung)
GG Art. 34 Abs. 1

entfallen gemäß § 313a Abs. 1 ZPO . Das LG Darmstadt - Urteil vom 19.02.1987 - 9 O 472/86 - hatte ein Schmerzensgeld von 10000 DM [5000 EUR] zugesprochen. Vorinstanz: LG Darmstadt, vom 19.02.1987 - [...]
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