entfallen gemäß § 313a Abs. 1 ZPO . Das LG Darmstadt - Urteil vom 19.02.1987 - 9 O 472/86 - hatte ein Schmerzensgeld von 10000 DM [5000 EUR] zugesprochen. Vorinstanz: LG Darmstadt, vom 19.02.1987 - [...]
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