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BAG - Entscheidung vom 09.12.1987

4 AZR 561/87

Normen:
ArbGG § 62 Abs.1 S.2
KSchG §§ 9, 10

Fundstellen:
AP Nr. 4 zu § 62 ArbGG 1979
BAGE 57, 120
BB 1988, 843
BB 1988, 843, 2039
DB 1988, 659
DRsp VI(646)133a
EzA § 9 n. F. KSchG Nr. 22
NZA 1988, 329

»... Der Bekl. [ArbNehmer] durfte vor Rechtskraft des Urteils des Arbeitsgerichts die Zwangsvollstreckung des ausgeurteilten Abfindungsbetrags betreiben. Nach § 62 Abs. 1 Satz 1 ArbGG sind Urteile der Arbeitsgerichte, [...]
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