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BAG
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vor
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Falle beabsichtigter genereller Kürzung übertariflicher Akkordzuschläge (hier Kürzung der Vorgabezeiten) (b) nicht hinsichtlich der (Neu-)Festlegung des Gesamtvolumens der Zulagen (Mitbestimmung weder nach Abs. 1 Nr
Geheimnisschutz für die Tätigkeit eines bei einer psychologischen Beratungsstelle angestellten Berufspsychologen auch gegenüber seinem Arbeitgeber; (f-g) keine Befugnis des Arbeitgebers, im Falle telefonischer Betreuung die Zielnummer der Klienten zu erfa
c-e. Mitbestimmungsrecht des Personalrats (c) nicht nach Abs. 3 Nr. 4 oder 5 bei der Kürzung eines vom Arbeitgeber gewährten Essensgeldzuschusses;
Betriebliche Übung: Essenszuschuß im öffentlichen Dienst und Haushaltslage
Arbeitsverhältnis: Befristung wegen einer 'künftig wegfallenden' Stelle, Fehlen eines sachlichen Befristungsgrundes
Insolvenzschutz auch für kraft Richterrechts unverfallbare Versorgungsanwartschaften (ergänzende Auslegung des § 7 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG); (e) keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Einbeziehung.
Verpflichtung des Arbeitgebers, vor einem Widerruf (Kürzung oder Einstellung) von Versorgungsleistungen den Pensionssicherungsverein einzuschalten und ggf. zu verklagen, (f) ohne Notwendigkeit, insoweit ein rechtskräftiges Urteil abzuwarten.
Auswahl der Bewerber um Eintritt in den Vorruhestand für den Fall, daß die Anzahl der Bewerbungen das tarifvertraglich vorgesehene Kontingent von Vorruhestandsberechtigten übersteigt und tarifliche Auswahlregeln fehlen (hier: Vorruhestandstarifvertrag Tex
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei mehrfacher Befristung
Berechnung der Urlaubsdauer für Arbeitnehmer, deren Urlaubsanspruch nach Werktagen bemessen, deren wöchentliche Arbeitszeit jedoch auf fünf Arbeitstage verteilt ist.
Mitbestimmung bei Eingruppierung
Fortbestehen der Tarifbindung nach Konkurseröffnung (b) auch dann, wenn die Arbeitnehmer nur noch Abwicklungsarbeiten durchführen.
Eingruppierung: Handelsklassenprüfer bei einer Bezirksregierung
Tarifverträge: Nachwirkung, Neuregelung der Vergütung, Anfechtung wegen Drohung, Schadensersatzpflicht
Arbeitsverhältnis: Saisonarbeit, Befristung, Anspruch auf Wiedereinstellung
Regelmäßig keine Geltung eines vereinbarten Wettbewerbsverbots für den Fall, daß der Arbeitnehmer vertragswidrig den Dienst nicht angetreten hat; (g) anders, wenn schon vor dem vorgesehenen Vertragsbeginn eine intensive Zusammenarbeit begonnen hatte.
Tarifliche Urlaubsabgeltungsbestimmungen: Nichtigkeit einer Beschränkung der Abgeltungsansprüche des ausscheidenden Arbeitnehmers auf die Fälle, in denen der Urlaub vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus betrieblichen Gründen nicht gewährt werden kon
Umfassendes Recht des Betriebsrats auf Einblick in die Lohn- und Gehaltslisten (Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz), und zwar unter Einbeziehung von Angaben über individuell ausgehandelte und gewährte Sonderzahlungen; (g) Einblicksrecht auch dann, wenn durch
a-b. Einbeziehung nicht abgerechneter Lohnvorschüsse in die Berechnung des für eine nachfolgende Lohnpfändung maßgebenden pfändbaren Betrags; (b) gleiche Handhabung für Lohnabschlagszahlungen.
Eingruppierung: Laboringenieur in einer Fachhochschule
Eingruppierung: Leiter der DFÜ-Stelle beim WBGA, Bewährungsaufstieg
Betriebsübergang (§ 613 a BGB): (a) Begriff des Betriebs; Abgrenzung zur Betriebsstillegung im Falle der Veräußerung und Verlegung des Betriebs;
Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung: Wegfall des Anspruchs auf Karenzentschädigung für den Fall, daß der Arbeitgeber im Anschluß an einen Verzicht auf die Einhaltung des Wettbewerbsverbots außerordentlich gekündigt hat;
Nach § 15 Abs. 1 HGB wird der geschäftliche Verkehr in seinem Vertrauen auf das Schweigen des Handelsregisters über eine einzutragende Tatsache geschützt. Kein Vertrauensschutz besteht dagegen hinsichtlich der Richtigkeit einer Eintragung (hier: Eintritt
Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung
Keine Möglichkeit abstrakter Klärung eines Streits zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über die Auslegung eines Tarifvertrags im Beschlußverfahren (Unzulässigkeit eines vom Betriebsrat gestellten Feststellungsantrags betr. die Rechtsbeziehungen zwischen
Kein Ä tarifvertraglich für verheiratete Angestellte vorgesehener Ä Anspruch eines Angestellten auf (bezahlte) Freistellung von der Arbeit wegen Niederkunft der mit ihm unverheiratet zusammenlebenden Lebensgefährtin.
Annahme eines Betriebsübergangs im Sinne des § 613 a BGB (d) bei Verpachtung des Betriebs sowie bei Pächterwechsel; (e) auch dann, wenn ein gepachteter Betrieb wieder an den Verpächter zurückfällt.
Losentscheid im Falle einer Pattsituation zur Bestimmung eines Gruppenkandidaten für den Vorsitz im Betriebsrat (Abs. 2 Satz 1);
Losentscheid im Falle einer Pattsituation zur Bestimmung von Gruppenmitgliedern zur Freistellung (Abs. 2 Satz 3).
Geheimhaltungspflicht betriebsverfassungsrechtlicher Mandatsträger: (a-b) Anspruch des Arbeitgebers auf Unterlassung der Offenbarung und Verwertung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (b) auch gegenüber dem Betriebsrat als Organ; (c-e) Begriff und Kri
Die vom Senat in dem Urteil - 2 AZR 696/85 - 30.10.1986 aufgestellten Grundsätze über den Betriebsübergang bei einem Einzelhandelsgeschäft nach § 613 a Abs. 1 BGB gelten auch für den Betriebsübergang bei einem Konditorei-Cafe. Deshalb liegt ein Betriebsüb
Qualifiziertes Zeugnis: Anspruch eines fristgerecht entlassenen, gegen die Kündigung klagenden Arbeitnehmers auf Erteilung eines endgültigen Zeugnisses.
Kündigungsschutz nach § 15 KSchG bei einheitlichem Betrieb mehrerer Unternehmen und Konkurs eines der Unternehmen
Ansprüche des Arbeitnehmers bei Weiterbeschäftigung nach Kündigung
Regelmäßig kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis durch Mitteilung der Zahl noch nicht gewährter Urlaubstage in einer Lohnabrechnung.
Keine Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen eines ausschließlich auf Alkoholmißbrauch beruhenden Unfalls.
Eingruppierung: Arzthelferinnen - medizinischtechnische Assistentinnen - medizinisch-technische Gehilfinnen
Eingruppierung: Elektromeister bei einer Medizinischen Hochschule
c. Abmahnung: (c) keine vertragliche Nebenpflicht oder Obliegenheit des Arbeitnehmers, gegen eine Abmahnung klageweise vorzugehen, (d) also Befugnis des Arbeitnehmers, die Berechtigung des Arbeitgebers zur Rüge der behaupteten Pflichtwidrigkeiten erst in
Geltung des allgemeinen Kündigungsschutzes auch für Teilzeitbeschäftigte, (b-c) insoweit auch für Arbeitnehmer oder Beamte in einer Nebenbeschäftigung; (c) keine Annahme eines dringenden betrieblichen Erfordernisses (Abs. 2 Satz 1) für den Fall der Kündig
Antrag des Betriebsrats auf künftige Beachtung seiner Mitbestimmungsrechte (hier: Mitbestimmung nach § 99 Abs. 1): (c) Anwendbarkeit des Zwangsverfahrens nach § 23 Abs. 1 neben dem Verfahren nach § 101 (Aufgabe bisheriger BAG-Rechtsprechung); (d) Antragse
Überwachungsrechte des Betriebsrats unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes bei beabsichtigter Einführung einer EDV-Anlage im Betrieb zwecks Verarbeitung personenbezogener Daten der Arbeitnehmer: (a) Erstreckung des Überwachungsrechts aus Abs. 1 Nr. 1 a
Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung
Beschränkte Zulässigkeit der Auswechselung des Versorgungsschuldners gemäß § 4 Abs. 1 BetrAVG: (a) Geltung der Regelung auch für bereits fällige Rentenansprüche (nicht nur für Anwartschaften); (b) Schutz des Pensionssicherungsvereins vor unerwünschten Haf
Eingruppierung: Begriff der beschützenden Werkstatt i.S. von § 54 SchwbG
a. Die Haftung des Firmenerwerbers gem. § 25 HGB beruht auf dem Gedanken der Rechtsscheinhaftung für schon vorher begründete Ansprüche. b. § 26 HGB sanktioniert das Untätigbleiben eines Gläubigers, der es fünf Jahre lang unterläßt, seine fälligen Ansprüch
Unzulässigkeit tarifvertraglicher Abweichung der Höhe der Krankenvergütung für Angestellte von den gesetzlichen Bestimmungen; (d) keine Möglichkeit entsprechender Anwendung der für Arbeiter geltenden Tariföffnungsklausel des § 2 Abs. 3 Satz 1 LohnFG.
Mögliche Abweichung von der (Soll-)Vorschrift des Abs. 1 Satz 2 im Falle der. Nichtberücksichtigung des einzigen Vertreters einer Gruppe bei der Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden.
Betriebsübergang - Ausgliederung von Gaststätten
Eingruppierung: Sozialpädagogin mit Betreuungsaufgaben für gefährdete Kinder
Wertung einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung, deren ausschließlicher Beweggrund eine zulässige Rechtsausübung des Arbeitnehmers (hier: Antrag auf Vorruhestandsgeld) ist, als unzulässige Maßnahme im Sinne von § 612 a BGB (b) ungeachtet hypotheti
Zulässigkeit der unselbständigen Anschlußbeschwerde im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren (Aufgabe bisheriger gegenteiliger BAG-Rechtsprechung).
Beurteilung der Rechtfertigung einer Kündigung wegen Trunksucht regelmäßig nach den für die krankheitsbedingte Kündigung entwickelten Grundsätzen (u. U. geringere Anforderungen an die Prognose im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Alkoholabhängigkei
Kündigungsschutz für die Mitglieder der in § 15 genannten Gremien auch bei einer Massenänderungskündigung; (f) Schutz auch für erfolglose Wahlbewerber.
a. Darlegungs- und beweispflichtig für die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 9 Nr. 3 AÜG ist der Arbeitnehmer. b. Nach § 9 Nr. 3 AÜG muß derselbe Arbeitgeber, der dem Leiharbeitnehmer gekündigt hat, diesen innerhalb von drei Monaten neu einstellen.
Geltungsbereich des BRTV-Bau in einem Mischbetrieb
Werden Arbeitnehmer mit dem Hinweis auf eine geplante Betriebsveräußerung und Arbeitsplatzgarantien des Erwerbers veranlaßt, ihre Arbeitsverhältnisse mit dem Betriebsveräußerer selbst fristlos zu kündigen oder Auflösungsverträgen zuzustimmen, um dann mit
Vorherige Anhörung des Arbeitnehmers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung; (f) trotz unterbliebener Anhörung keine schuldhafte Verletzung der Anhörungspflicht im Falle von vornherein fehlender Bereitschaft des Arbeitnehmers, sich zu d
»Organisatorische, technische und wirtschaftliche Unternehmerentscheidungen, die sich konkret nachteilig auf die Einsatzmöglichkeit des gekündigten Arbeitnehmers auswirken, unterliegen nur einer gerichtlichen Mißbrauchskontrolle dahin, ob sie offensichtli
Erforderliche Zustimmung der Hauptfürsorgestelle nicht zur Kündigung eines (reinen) Auslandsarbeitsverhältnisses mit dem Schwerbehinderten, und zwar ungeachtet vereinbarter Anwendung deutschen Rechts.
Arbeitsentgelt: Vergütung des freigestellten Bezirksvertrauensmanns Schwerbehinderter
Vergütung für die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung sowie für etwaige zusätzliche Wegezeiten und Fahrtkosten: Anspruch allein aufgrund tatsächlicher Teilnahme an der Versammlung, also auch bei Teilnahme in der Zeit des Erholungsurlaubs;
Vergütung für die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung sowie für etwaige zusätzliche Wegezeiten und Fahrtkosten: Anspruch allein aufgrund tatsächlicher Teilnahme an der Versammlung, also auch bei Teilnahme (b) während der Beteiligung an einem S
Vergütung für die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung sowie für etwaige zusätzliche Wegezeiten und Fahrtkosten: Anspruch allein aufgrund tatsächlicher Teilnahme an der Versammlung, also auch bei Teilnahme in Zeiten betrieblicher Kurzarbeit;
»1. Vereinbart der Arbeitgeber in einem Aufhebungsvertrag mit einem ausländischen Arbeitnehmer, daß dieser für den Fall der endgültigen Rückkehr in seine Heimat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung erhalten soll, so liegt darin keine Um
Widerruf einer Leistungszulage durch den Arbeitgeber trotz ausdrücklich vereinbarten Widerrufsvorbehalts nicht nach freiem Ermessen, vielmehr Bindung an den Maßstab billigen Ermessens (§ 315 BGB).
Anforderungen an die Begründung des Auflösungsantrags durch den Arbeitgeber (Abs. 1 Satz 2); (d) Eignung des Verhaltens Dritter als Auflösungsgrund nur unter der Voraussetzung, daß der Arbeitnehmer dieses Verhalten entscheidend veranlaßt hat.
Arbeitsentgelt: Vergütung von Ärzten für die Erstellung eines Berichts über die Blutentnahme für einen Alkoholgehaltstest
Weiterbeschäftigugsanspruch Auszubildender: Rechtsweg, Fiktionswirkung, Beschäftigungsanspruch
a. Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist keine Konkursforderung im Sinne von § 61 KO, sondern von dem Konkursverwalter nach § 59 Abs. 1 Nr. 2 KO als Masseschuld zu erfüllen. b. Die Eintragung eines Urlaubsabgeltungsanspruchs in die Konkurstabelle steht einer
Mögliches Wirkungslos-Werden einer Ahmahnung infolge Zeitablaufs. (b) unter Orientierung nicht an einer Regelfrist sondern an den jeweiligen Einzelfall-Umständen.
Arbeitsentgelt: Vereinbarung der TdL-Richtlinien, Absenkung der Eingangsvergütung, Mitbestimmung des Personalrats in Hamburg
Wertung des Verhaltens eines Arbeitgebers, der die Einstellung von Bewerbern vom Gewerkschaftsaustritt abhängig macht, als unzulässiger Eingriff in das gewerkschaftliche Koalitionsbetätigungsrecht, (b) dementsprechend Unterlassungsanspruch der betroffenen
Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung: Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit während der Karenzzeit: (g) kein »böswilliges« Unterlassen anderweitigen Erwerbs dadurch, daß sich der Arbeitnehmer trotz unter dem möglichen Arbeitslosengeld liegender Eink
Ausschluß des Insolvenzschutzes gem. § 7 Abs. 5 BetrAVG für bestimmte Versorgungsverbesserungen: (d) Begriff der »Verbesserung«; (e) Zeitpunkt der (Verbesserungs-)Zusage (nicht des Wirksamwerdens) als maßgebend für den Ausschluß des Schutzes.
Keine Wiedereinsetzung (§ 233 ZPO) bei Versäumung der Rechtsmittelfrist wegen unzureichender Adressierung der Rechtsmittelschrift (hier: fehlende Straßenangabe).
»Wird eine übertarifliche Zulage jederzeit widerruflich und auf Tariflohnerhöhungen anrechenbar vereinbart, kann sie auch auf die Tariflohnerhöhung in der Metallindustrie angerechnet werden, die ab 1. 4. 1985 in Höhe von 3,9 % zum Ausgleich der Arbeitszei
Zuschuß des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld: Berücksichtigung einer Ä auch einer versicherungsfreien Ä Nebentätigkeit für die Zuschußberechnung (Berechnungsmodalitäten);
Wirksamkeit der in § 15 Ziff. 1 RTV des Maler- und Lackiererhandwerks enthaltenen Kündigungsfrist-Regelung, wonach in der Zeit vom 15. 11. bis 15. 3. das Arbeitsverhältnis zum nächsten Tage (wetterbedingt) gekündigt werden kann, und zwar im Rahmen ordentl
Recht zur Teilnahme an Sitzungen des Wirtschaftsausschusses für den Vertrauensmann der Schwerbehinderten (jetzt: »Schwerbehindertenvertretung«).
Befristeter Arbeitsvertrag: sachliche Rechtfertigung der Befristung des Vertrags für einen - Arbeitnehmer, der dem Arbeitgeber im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem Arbeitsförderungsgesetz zugewiesen worden ist, (f) auch im Falle des letzte
a. Die Wirksamkeit einer Zweckbefristung setzt neben dem Vorliegen eines sachlichen Grundes zusätzlich voraus, daß der Zeitpunkt der Zweckerreichung für den Arbeitnehmer frühzeitig erkennbar ist, d.h. entweder bei Vertragsabschluß voraussehbar war oder vo
»1. Die Betriebsaufspaltung kann eine Betriebsänderung i. S. von § 111 Satz 2 Nr. 4 BetrVG [BetrVerfG] sein (grundliegende Änderung der Betriebsorganisation und des Betriebszwecks). Der Übergang eines Betriebsteils auf einen neuen Betriebsinhaber (§ 6 13
Arbeitsverhältnis: Beendigung durch Feststellung der Erwerbsunfähgikeit
Recht zur Teilnahme an Sitzungen des Wirtschaftsausschusses für Gewerkschaftsbeauftragte;
Anforderungen an die Führung und Verwahrung von Personalakten; (g) gebotener Schutz des Arbeitnehmers vor Offenlegung personenbezogener Daten, insbesondere »sensibler Daten« über den Gesundheitszustand und die Persönlichkeit.
Für den tariflichen Urlaubsanspruch sind die gleichen Grundsätze wie für den gesetzlichen Urlaubsanspruch anzuwenden.
Urlaub: Winterzusatzurlaub im Postdienst
a-b. Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber wegen Widerrufs einer bereits unverfallbar gewordenen Versorgungsanwartschaft aus einem Lebensversicherungsvertrag anläßlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses; (b) Kriterien für die
LFG: Vereinbarkeit mit dem GG und dem EWG-Vertrag
Arbeitsentgelt: Pauschalversteuerung, Übernahme durch den Arbeitgeber
Außerordentliche/fristlose Kündigung: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast (e) im Falle einer Kündigung wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit.
»1. Eine Versorgungsordnung kann rechtswirksam vorsehen, daß Hinterbliebenenversorgung nur geleistet wird, wenn die Ehe des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers zur Zeit seines Todes mindestens zwei Jahre bestanden hat. 2. Ob diese Regelung ohne weiteres
a. »Geschäftemachen« i.S. des § 60 Abs. 1 HGB ist jede, wenn auch nur spekulative, auf Gewinn gerichtete Teilnahme am Geschäftsverkehr. b. Das Verbot setzt voraus, daß der Handlungsgehilfe als Wettbewerber seines Prinzipals auftritt, also zu seinem eigene
Keine Verlängerung der Anrufungsfrist zugunsten eines Arbeitnehmers, der sich für den Fall der Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung mit einer ordentlichen Kündigung einverstanden erklärt hat, und zwar (a) bei vorsorglich erklärter ordentlicher Kündigung
Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten
Auslegung und Anwendungsbeispiele des in § 2 Abs. 1 Nr. 2 und § 72 Abs. 1 Nr. 3 enthaltenen Begriffs »unerlaubte Handlung«.
Nebenabreden: Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst, Personalrabatt bei Bezug von Erdgas
Befristete Urlaubsübertragung auf das Folgejahr bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG (dringende betriebliche oder persönliche Gründe) ohne Notwendigkeit eines entsprechenden Rechtsgeschäfts zwischen den Parteien; (c) gleiche Recht
»Gegen eine Vereinbarung, nach der ein wegen Zeitablaufs am Ende des Jahres erloschener tariflicher Urlaub im nachfolgenden Jahr in einem bestimmten Zeitabschnitt gewährt werden soll, bestehen keine rechtlichen Bedenken. Ist die Gewährung dieses Urlaubs w
Die für den Urlaubsanspruch geltenden Übertragungsregelungen gelten auch für den Urlaubsabgeltungsanspruch.
Auswahl der Bewerber um Eintritt in den Vorruhestand unter dem Gesichtspunkt möglicher Wiederbesetzung des Arbeitsplatzes.
Eingruppierung: Fachlehrer an einer Grenzschutzschule
Eingruppierung: Küchenleiters einer Mensa
Keine Entscheidung des Großen Senats zur Frage einer Erweiterung der Haftungsbeschränkung zugunsten des Arbeitnehmers.
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 8 bei vom Arbeitgeber beabsichtigter Einschränkung der bisher üblichen Nutzung der Betriebskantine;
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses: Zulässigkeit der Kündigung vor Ausbildungsbeginn (b) vorbehaltlich anderweitiger Ä auch schlüssiger Ä Vereinbarung;
Arbeitsvertrag: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Verstoss gegen Treu und Glauben
Unwirksamkeit eines Erlaßvertrags über eine mehr als zehn Jahre bestehende Versorgungsanwartschaft (Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG).
Soziale Rechtfertigung einer Kündigung wegen außerdienstlichen Verhaltens des Arbeitnehmers, das das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt oder zu einer konkreten Gefährdung im Vertrauensbereich führt; (c) Unwirksamkeit einer Kündigung, die damit begrü
Befristung von Arbeitsverträgen: Wertung der Befristungsregelung des Art. 1 § 1 Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 als einseitig zwingende Vorschrift, die tarifvertragliche Ahweichungen zugunsten des Arbeitnehmers nicht verbietet.
Notwendigkeit der Erhebung der Schiedsvertragseinrede auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren (keine Berücksichtigung etwaiger Zuständigkeit eines Schiedsgerichts von Amts wegen).
Kriterien für die Berechnung des Urlaubsanspruchs eines lediglich an zwei Tagen je Kalenderwoche arbeitenden Teilzeitbeschäftigten (hier: öffentlicher Dienst).
Persönlichkeitsrechtsschutz des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber; Abwehr- bzw. Unterlassungsanspruch im Falle beabsichtigter Aufstellung versteckter Videokameras; (g) erforderliche Abwägung mit schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers an einer so
Zuschuß des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld: voller, den 6-Wochen-Zeitraum umfassender Anspruch der Arbeitnehmerin auch bei vorzeitiger (d. h. vor dem mutmaßlichen Termin erfolgter) Entbindung.
Reichweite des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 2 bei der Regelung der Arbeitszeit für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer.
Auslegung einer Betriebsvereinbarung
Arbeitszeit: Neuregelung im Wege des Direktionsrechts - Schulbereich
Betriebsübergang (§ 613 a BGB): (a) Begriff des Betriebs; (b-d) mögliche Wertung eines fremdgenutzten Miethauses als Betrieb oder Betriebsteil, (c) dementsprechend Ä bei Veräußerung des Hauses Ä Übergang des Arbeitsverhältnisses eines Hausmeisters auf den
Zulässige Regelung von Anspruchsvoraussetzungen in Versorgungsordnungen: Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nach Erreichen eines bestimmten Mindestalters als Voraussetzung für eine Invaliditätsrente.
Fortgeltung von Versorgungszusagen des Gemeinschuldners gegenüber dem vom Konkursverwalter weiterbeschäftigten Arbeitnehmer auch nach Konkurseröffnung (e-f) auf der Grundlage und mit dem Inhalt des ursprünglichen Leistungsversprechens, also Ä bei entsprec
Eingruppierung: Bogenmontierer in der Druckindustrie, LRTV für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie vom 6.7.1984
Urlaub: Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch im Postdienst, TV Ang
c. Unzulässigkeit einer von den Betriebspartnern in einem Sozialplan getroffenen Vereinbarung, wonach Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern über die Anwendung des Sozialplans durch einen verbindlichen Einigungsstellen-Spruch ent
Ausschluß des Annahmeverzugs des Arbeitgebers im Falle einer Ä aus »sonstigen Gründen« im Sinne des § 13 Abs. 3 KSchG Ä unwirksamen fristlosen Kündigung nur bei Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers.
Prüfungsmaßstab bei befristetem Arbeitsverhältnis
Eingruppierung: Sachbearbeiter die Durchführung der freiwilligen Erziehungshilfe, Begriff der begleitenden und nachgehenden Fürsorge
Durchführung einer Betriebsvereinbarung
Mögliche Wertung des Verhaltens eines Arbeitnehmers, der nach einer Alkohol-Entziehungskur rückfällig wird, als Ä den Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausschließendes Ä »Verschulden gegen sich selbst«.
Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden: Voraussetzung für die Durchsetzung des Anspruchs
Betriebsvereinbarung über Altersgrenze
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 10 im Zusammenhang mit der Gewährung freiwilliger übertariflicher Zulagen; Mitbestimmungsrecht bei einer in unterschiedlicher Weise und Höhe geplanten Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf die Zulagen.
Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber bei gefahrgeneigter Arbeit: keine Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, der ein betriebseigenes Kraftfahrzeug führt, zum Abschluß einer Kfz-Kaskoversicherung, es sei denn kraft Arbei
Haftung des Arbeitnehmers bei Verursachung von Schäden im Rahmen gefahrgeneigter Tätigkeit
Ein Urlaubsanspruch ist auch dann auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen, wenn der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr krankheitsbedingt nicht gearbeitet hat.
Beurteilung der Tarifgeltung in sogenannten Mischbetrieben.
Vergütung für die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung sowie für etwaige zusätzliche Wegezeiten und Fahrtkosten: kein Anspruch bei Teilnahme an einer vom Betriebsrat gegen den Widerspruch des Arbeitgebers zu Unrecht außerhalb der Arbeitszeit ei
Berechnung der Krankenvergütung (Lohnfortzahlung) in Fällen der Umsetzung der Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 38,5 Stunden durch das sogenannte Freischichtenmodell, und zwar auf der Grundlage von acht Arbeitsstunden täglich (Metallindustrie Ni
Berechnung der Feiertagsvergütung nach Maßgabe der Arbeitszeitregelung, die für den Feiertag gelten würde, wenn dieser ein Arbeitstag wäre; (b) dementsprechend bei Umsetzung der Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 38,5 Stunden durch das sogenannte
Verkürzung der Wochenarbeitszeit durch das sogenannte Freischichtenmodell in der Metallindustrie: Berechnung der Feiertagsvergütung (Nordrhein-Westfalen);
Freizeitausgleich für Feiertage und Krankheitszeiten im Freischichtenmodell
Wirksame Betriebsvereinbarungen zur Umsetzung der tarifvertraglichen Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 38,5 Stunden im Wege des Freischichtenmodells: vereinbarter Verbrauch einer zugeteilten Freischicht durch Krankheit (Metallindustrie Nordrhein
Eingruppierung: Städtischer Sachbearbeiter für Wohnungsbauförderung
Eingruppierung: Facharzt für Chirurgie in einer Klinik
Auswahl der Teilnehmer für betriebliche Bildungsmaßnahmen: (c) Art des Beteiligungsrechts des Betriebsrats; (d) Grundsätze für das Ä bei Differenzen von der Einigungsstelle durchzuführende Ä Auswahlverfahren für den Fall, daß die Zahl der von beiden Betri
Vorläufige Vollstreckbarkeit von im Kündigungsschutzprozeß ergangenen, auf Zahlung einer Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG lautenden Urteilen.
Tarifvertragliche Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit: Geltung der in der Stahlindustrie vereinbarten Verkürzung auf 38 Stunden Ä als betriebliche Arbeitszeit Ä auch für außertarifliche Angestellte;
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses: erforderliche Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur (außerordentlichen) Kündigung eines schwerbehinderten Auszubildenden.
a. Anforderungen an eine von einem ausländischen Arzt im Ausland ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. b. Die unverzügliche Anzeige einer während des Urlaubs aufgetretenen Erkrankung kann auch insoweit tarifvertraglich vorgeschrieben werden, als
Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; (g) Gegenstand und Reichweite; (h) Notwendigkeit eines gesondert zu vereinbarenden Wettbewerbsverbots für den Fall, daß der
Nachvertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
Nachvertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen