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OLG Koblenz - Entscheidung vom 26.09.1985

1 Ss 318/85

Normen:
StGB § 131 Abs.1

Fundstellen:
DRsp III(320)212a
MDR 1986, 256
NJW 1986, 1700

»Entscheidend für das Tatbestandsmerkmal der »Verharmlosung« i. S. des § 131 Abs. 1 StGB ist .. , ob die Darstellung der grausamen oder unmenschlichen Gewalttätigkeiten für einen verständigen, unvoreingenommenen [...]
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