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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 11.12.1985

17 U 194/84

Normen:
GG Art. 103 Abs.1
ZPO § 379

Fundstellen:
DRsp IV(415)175c-e
NJW 1986, 731
OLGZ 1986, 101
WM 1986, 779

(c) »...Nach § 379 ZPO kann das Gericht die Ladung eines Zeugen davon abhängig machen, daß der Beweisführer einen hinreichenden Vorschuß .. zahlt .. . Wird der Vorschuß nicht innerhalb der bestimmten Frist gezahlt, [...]
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