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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 28.10.1985

6 U 280/85

Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4

Fundstellen:
AnwBl 1988, 359
JurBüro 1986, 566
ZfS 1988, 283

Die Erinnerung ist in zulässiger Weise eingelegt (§§ 21 Abs. 2 , 11 Abs. 2 RpflG ., 104 ZPO ). Da die Erinnerung ein Verfahren vor dem Rechtspfleger betrifft, ist es unschädlich, daß die Erinnerungsschrift nicht vom [...]
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