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BayObLG - Entscheidung vom 26.11.1985

Allg.Reg. 90/85

Normen:
GG Art. 103 Abs.1
ZPO §§ 281, 834

Fundstellen:
BayObLGZ 1985, 397
DRsp IV(413)197d-e
MDR 1986, 326
Rpfleger 1986, 98

»...Seinem Grundgedanken nach ist § 281 ZPO in jedem der ZPO unterliegenden Verfahren anwendbar .. und gilt daher auch im Zwangsvollstreckungsverfahren (.. OLG Düsseldorf Rpfleger 1975,102 für das Verfahren gemäß §§ [...]
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