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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 25.05.1984

5 Ss 180/84 Ä 137/84 I

Normen:
StPO § 346 Abs.1, Abs.2, § 349 Abs.1

Fundstellen:
DRsp IV(460)155e
JMBl NRW 1984, 250
MDR 1984, 963

»... Eine Aufhebung des Verwerfungsbeschlusses durch das Gericht, das ihn erlassen hat, ist unzulässig. Das gilt sowohl bei Fehlerhaftigkeit des Beschlusses infolge Rechtsirrtums als auch hei irrtümlicher Annahme der [...]
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