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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 05.06.1984

2 Ws 222/84

Normen:
StPO § 363 Abs.1

Fundstellen:
DRsp IV(465)74d
NStZ 1984, 571

»Der BeschwF. ist wegen versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall gemäß §§ 242 , 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 , 22 , 23 StGB verurteilt worden; er erstrebt eine geringere Bestrafung nach § 242 StGB . Damit verlangt [...]
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