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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 14.03.1984

1 Ws 232/84

Normen:
StPO § 142 Abs.1

Fundstellen:
DRsp IV(449)211d
JMBl NRW 1984, 139
MDR 1984, 775

'... Der Pflichtverteidiger soll nach § 142 Abs. 1 StPO 'möglichst aus der Zahl der bei einem Gericht des Gerichtsbezirks zugelassenen Rechtsanwälte ausgewählt' werden. Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß die [...]
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