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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 12.07.1984

22 W 56/84

Normen:
BGB § 648

Fundstellen:
BauR 1985, 337
ZfBR 1986, 107

Darüber hinaus kommen noch als Haftungstatbestände gegenüber dem Grundstückseigentümer vor allem Verschulden bei Vertragsschluß, Schuldübernahme, Vermögensübernahme und Bürgschaft in Betracht. Zu berücksichtigen sind [...]
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