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BGH - Entscheidung vom 15.06.1984

5 StR 359/84

Normen:
StPO § 244 Abs.3 S.2

Fundstellen:
DRsp IV(455)103d
DRsp-ROM Nr. 1992/4865
EzSt StPO § 244 Nr. 29
GA 1985, 189
NStZ 1984, 564

Der Verteidiger hatte beantragt, einen medizinischen Sachverständigen zu der Beweisbehauptung zu hören, daß der Angekl. aufgrund seines »schweren Sprachfehlers, insbesondere in psychischen Belastungssituationen, wie [...]
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