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BGH - Entscheidung vom 01.08.1984

2 StR 341/84

Normen:
StGB § 266

Fundstellen:
DRsp III(334)165d
GA 1985, 93
NStZ 1984, 549
wistra 1985, 69

Der Angekl. (Leiter des Kulturamts einer Stadt) hatte nicht ausgeschöpfte Geldmittel aus anderen, ebenfalls von ihm verwalteten Haushaltsmitteln zur Deckung von Fehlbeträgen aus Veranstaltungen in einer bestimmten [...]
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