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BGH - Entscheidung vom 08.11.1984

V ZB 14/84

Normen:
ZPO § 233

Fundstellen:
DRsp IV(412)186c
VersR 1985, 47

»RA S. hat als Prozeßbevollmächtigter der Kl. vergessen, die Berufungsbegründungsschrift rechtzeitig bei Gericht einzureichen. Daran trifft ihn nach den glaubhaft gemachten besonderen Umständen des Falls keine Schuld. [...]
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