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BGH - Entscheidung vom 07.06.1984

I ZR 50/82

Normen:
HGB § 89 b Abs.3 S.1, S.2

Fundstellen:
BB 1984, 1574
BGHZ 91, 321
DB 1984, 2297
DRsp II(210)324c-d
NJW 1984, 2529
WM 1984, 1276

(c) »... Kündigt .. allein der Handelsvertreter, so genügt es .. für die Anwendung des § 89 b Abs. 3 Satz 1 HGB zur Erhaltung des Ausgleichsanspruchs, wenn ein Verhalten des Unternehmers ihm begründeten Anlaß zu seiner [...]
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