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BGH - Entscheidung vom 27.06.1984

VIII ZR 213/83

Normen:
ZPO § 518 Abs.2 Nr.1

Fundstellen:
DRsp IV(416)279b-c
VersR 1984, 870

(b).. Das BerGer. hat die Berufung der Kl. als unzulässig verworfen, weil das Gericht, dessen Urteil angefochten werden sollte, unrichtig bezeichnet und die zutreffende Bezeichnung bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist [...]
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