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BGH - Entscheidung vom 20.12.1984

V ZB 7/84

Normen:
ZPO § 117 Abs.2, §§ 233, 234

Fundstellen:
DRsp IV(412)187a
VersR 1985, 287

»Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist [Berufungsfrist] kann eine Partei, die nicht über ausreichende eigene Mittel verfügt, nur dann beanspruchen, wenn sie spätestens am letzten [...]
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