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BGH - Entscheidung vom 29.03.1984

I ZR 230/81

Normen:
ZPO § 282 Abs. 3, § 529 Abs. 1 S. 2

Fundstellen:
DRsp IV(416)275b
GRUR 1984, 836
MDR 1985, 207
NJW 1985, 743

Beide Parteien führen in ihrer Firma und benutzen zur Kennzeichnung ihrer Produkte die Bezeichnung 'G. Electrolyse'; um die Berechtigung hierzu streiten sie. Die Bezeichnung geht zurück auf ein in den dreißiger Jahren [...]
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