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BGH - Entscheidung vom 22.05.1984

III ZR 18/83

Normen:
BGB § 839
BJagdG §§ 1, 21
GG Art. 14
RhPfLJG § 23

Fundstellen:
BGHZ 91, 243
DRsp V(522)211c
NJW 1984, 2216
RdL 1984, 293

Die Klägerin ist Eigentümerin größerer Waldungen in den Landkreisen B.-W., B-P und D. Sie betreibt dort Forstwirtschaft und - fast ausschließlich - Eigenjagd. Die Gebiete gehören zu den Rotwildrandgebieten der [...]
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