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BGH - Entscheidung vom 28.06.1984

VII ZR 179/83

Normen:
ZPO § 551 Nr. 7

Fundstellen:
NJW 1984, 2828

Der Kläger verlangt von der Beklagten Resthonorar aus einem Architektenvertrag nebst Zinsen. Das Landgericht hat der mit 120.475,22 DM (nebst Zinsen) bezifferten Klage in Höhe von 17.340,- DM nebst Zinsen stattgegeben. [...]
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