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BGH - Entscheidung vom 10.07.1984

VI ZR 273/82

Normen:
BGB § 832

Fundstellen:
DAVorm 1985, 93
FamRZ 1984, 984
MDR 1985, 220
NJW 1984, 2574

Der Kläger nimmt die beklagten Eheleute zu 1) und 2) - im folgenden Beklagten - wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht über ihren damals 8 1/2 Jahre alten Sohn M nach § 832 BGB auf Schadensersatz in Anspruch. Am 23. [...]
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