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BGH - Entscheidung vom 06.04.1984

2 ARs 88/84

Normen:
JGG § 58 Abs. 3 S. 2, § 42 Abs. 3 S. 2

Fundstellen:
BGHSt 32, 330
DRsp III(340)109a
EzSt JGG § 42 Nr. 1
MDR 1984, 685
NJW 1984, 2541
NStZ 1984, 428

Das Amtsgericht - Jugendrichter - Rastatt hatte gegen den Verurteilten am 3. September 1979 eine Jugendstrafe von sechs Monaten verhängt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Mit Beschluß vom 2. Oktober [...]
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