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BGH - Entscheidung vom 30.10.1984

VI ZR 25/83

Normen:
ZPO § 704, § 807

Fundstellen:
DRsp-ROM Nr. 1996/14126
MDR 1985, 485
NJW 1985, 3080
VersR 1984, 1192

Im Zuge einer Zwangsvollstreckung, die sie wegen einer Restforderung von 453,20 DM gegen den Kläger betrieb, beantragte die Beklagte, dem Kläger die eidesstattliche Versicherung (§ 807 ZPO ) abzunehmen und einen [...]
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