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BGH - Entscheidung vom 03.04.1984

VI ZR 253/82

Normen:
BGB § 842, § 843
LFZG § 4
RVO § 1542

Fundstellen:
DRsp-ROM Nr. 1994/4507
MDR 1984, 1017
NJW 1984, 2628
ZfS 1984, 175

Die klagende Berufsgenossenschaft nimmt die beklagte Haftpflichtversicherung aus übergegangenem Recht auf Schadensersatz wegen der Verletzung ihrer Mitglieder St., G., P. und B. in Anspruch, für deren Folgen die [...]
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