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BGH - Entscheidung vom 25.01.1984

VIII ZR 270/82

Normen:
BGB § 1006 Abs. 1, Abs. 2

Fundstellen:
MDR 1984, 835

Der Beklagte ist der älteste Sohn des Klägers. Die Parteien streiten um das Eigentum an Familienbesitz im wesentlichen Gemälde und antike Einrichtungsgegenstände der sich auf Gut B. in Rinkerode befindet. Der Kläger [...]
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