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BGH - Entscheidung vom 02.05.1984

VIII ZR 344/82

Normen:
BGB §§ 535, 398, 1274, § 1282 Abs. 1 S. 1, 2
KO § 48

Fundstellen:
DB 1984, 2345
DRsp I(133)270a
DRsp I(133)270d-e
DRsp-ROM Nr. 1992/4911
NJW 1984, 1749
WM 1984, 799
ZIP 1984, 1118
ZMR 1984, 305

Die Klägerin macht Ansprüche aus einer Mietkautionsabrede geltend. Durch Vertrag vom 15. Juni 1978 vermietete sie an die Firma Holstein-Haus, die spätere Gemeinschuldnerin, gewerbliche Räume im Hause Bahnhofstraße 63, [...]
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