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BGH - Entscheidung vom 12.07.1984

IX ZR 127/83

Normen:
ZPO § 357 Abs. 1

Fundstellen:
VersR 1984, 946, 947

Unter Umständen ist die Wiederholung der Beweisaufnahme angezeigt. Die Verletzung des § 357 ZPO muß gerügt werden, da es sich um einen verzichtbaren Verfahrensmangel handelt (§ 295 ZPO ). Der Grundsatz der [...]
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