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BGH - Entscheidung vom 27.03.1984

VI ZR 246/81

Normen:
BGB § 826

Die Klägerin, eine Kirchenstiftung in Bayern, nimmt den Beklagten wegen eines Verlustes, den sie durch das Zusammenwirken des Beklagten mit einem Herrn B. beim Erwerb eines Grundstücks erlitten hat, auf Schadensersatz [...]
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