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BGH - Entscheidung vom 27.11.1984

VI ZR 296/81

Normen:
BGB § 839
GG Art. 34
RVO §§ 636, 637, 640, 641

Fundstellen:
DRsp I(147)217a
MDR 1985, 564
NVwZ 1985, 445

Der Schüler S. wurde am 2. September 1977 schwer verletzt, als er mit seiner Klasse an einem Schulgang teilnahm. Der Zweitbeklagte - ein beamteter Lehrer - hatte die Klasse im Rahmen des Anschauungsunterrichts zum [...]
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