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BGH - Entscheidung vom 18.12.1984

VI ZR 56/83

Normen:
BGB § 830 Abs.1 S.2

Fundstellen:
DRsp I(145)298f
VRS 68, 224
VersR 1985, 268

'... Zwar bestehen keine Bedenken, den Bekl. und die Fa. P. als 'Beteiligte' i. S. [des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB] anzusehen. Diese Vorschrift findet jedoch grundsätzlich keine Anwendung, wenn bereits einer der [...]
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