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BGH - Entscheidung vom 10.10.1984

2 StR 470/84

Normen:
StGB §§ 242 ff., § 259

Fundstellen:
BGHSt 33, 50
DRsp III(329)83a-b
EzSt StGB § 243 Nr. 7
JR 1985, 340
JZ 1985, 194
JuS 1986, 189
MDR 1985, 156
NJW 1985, 502
NStZ 1985, 168
StV 1985, 328
wistra 1985, 68

'Rechtsfehlerfrei ist LG davon ausgegangen, daß der Angekl. zwar Bandenmitglied war, daß er aber nicht als Täter eines Bandendiebstahls belangt werden konnte, weil er an den Taten nicht unmittelbar mitgewirkt, also mit [...]
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