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BGH - Entscheidung vom 05.07.1984

1 StR 318/84

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 29 Abs. 3 Nr. 4
StGB § 25 Abs.1, § 27 Abs. 1

Fundstellen:
DRsp-ROM Nr. 1994/789
StV 1985, 14

Die Feststellungen tragen eine Einstufung als Mittäter nicht. Auch aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ergeben sich nicht die wesentlichen Anhaltspunkte, die in wertender Betrachtung (vgl. BGHSt 28, 346 [...]
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