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BGH - Entscheidung vom 28.11.1984

VIII ZR 186/83

Normen:
BGB § 553

Fundstellen:
BB 1985, 486
DRsp I(133)277d
NJW 1985, 2527
WM 1985, 233
WuM 1985, 88
ZMR 1985, 94

»... Macht der Mieter [hier: von Gewerberaum] von der Mietsache einen vertragswidrigen GEbrauch, so ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter ungeachtet einer Abmachung des Vermieters einen [...]
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