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BGH - Entscheidung vom 21.09.1984

2 StR 327/84

Normen:
GG Art. 20 Abs.2
GVG § 42

Fundstellen:
BGHSt 33, 41
DRiZ 1984, 485
DRsp IV(480)206d
EzSt GVG § 42 Nr. 1
JR 1985, 80
JZ 1984, 1120
LM GVG § 42 Nr. 4
MDR 1985, 68
NJW 1984, 2839
NStZ 1985, 82
StV 1985, 455
wistra 1985, 28

Der beim AG Frankfurt eingerichtete Schöffenwahlausschuß war am 25. 8. 1980 in nichtöffentlicher Sitzung zusammengetreten, um aus der Vorschlagsliste für die nächsten vier Geschäftsjahre die Haupt- und Hilfsschöffen [...]
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