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BGH - Entscheidung vom 14.12.1984

2 ARs 252/84

Normen:
GVG § 20
StPO § 13a

Fundstellen:
BGHSt 33, 97
DRsp-ROM Nr. 1992/4597
DRsp IV(448)141a
DRsp IV(480)207a
EzSt StPO § 13a Nr. 2
JZ 1985, 299
MDR 1985, 336
NJW 1985, 639

»... Die Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland erstreckt sich nicht auf Personen, soweit sie nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts von ihr befreit sind (§ 20 GVG ). Zu diesem Personenkreis gehören die [...]
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