'... Das BerGer. hält den Bekl. [Wohnungseigentumsverkäufer] analog § 467 SAtz 2 BGB für verpflichtet, die Kl. [Käuferin] von Notar- und Maklerkosten freizustellen, weil sie .. wirksam vom Vertrag zurückgetreten sei (§ [...]
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