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BGH - Entscheidung vom 05.04.1984

III ZR 2/83

Normen:
AGBG §§ 8, 9
BGB § 367

Fundstellen:
BGHZ 91, 55
NJW 1984, 2161

Der Kläger ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die Wahrnehmung der Verbraucherinteressen durch Aufklärung und Beratung gehört und der in diesem Aufgabenbereich tätige Verbände als [...]
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