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BGH - Entscheidung vom 05.07.1984

4 StR 255/84

Normen:
StGB § 266
StPO § 265 Abs.1

Fundstellen:
DRsp IV(457)84c
EzSt StPO § 265 Nr. 5
JR 1985, 28
MDR 1984, 953
NJW 1984, 2539
NStZ 1985, 36
StV 1984, 496
wistra 1984, 230

»Ohne Erfolg bleibt die Rüge,das LG habe § 265 Abs. 1 StPO verletzt, weil es im Urteil zu dem Ergebnis gelangt, daß der Angekl. sich der Beihilfe nicht nur - wie ihm in der Anklage vorgeworfen wird - zum Mißbrauchs-, [...]
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