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BGH - Entscheidung vom 07.05.1984

II ZR 276/83

Normen:
GmbHG § 11

Die Klägerin hat im Mai 1981 dem von dem Kaufmann M in Düsseldorf, G-Straße betriebenen Warenhaus 10.000 T-Shirts geliefert und dafür der M Warenhaus GmbH i.G. 33.900 DM in Rechnung gestellt. Versuche, M zur Zahlung zu [...]
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