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BGH - Entscheidung vom 20.09.1984

III ZR 47/83

Normen:
BGB § 276
NRWGO § 56

Fundstellen:
BGHZ 92, 164
NJW 1985, 1778

Die Klägerin, eine Gesellschaft für Baubetreuung, befaßt sich mit der Planung und Errichtung von Gebäuden im eigenen Namen sowie mit der Erstellung schlüsselfertiger Häuser für Dritte. In den Jahren 1974/1975 [...]
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