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BGH - Entscheidung vom 03.05.1984

III ZR 53/83

Normen:
PostG 1969 §§ 15, 19

Fundstellen:
DB 1984, 2296
DRsp V(598)140c-d
VersR 1984, 778
WM 1984, 958

Am 13. Dezember 1979 beauftragte die Klägerin das Postscheckamt München, einen Betrag von 3.976,30 DM von ihrem Postscheckkonto abzubuchen und an Klaus Boldt in Dornburg 'eigenhändig' auszuzahlen. Nachdem das Konto der [...]
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