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BGH - Entscheidung vom 28.09.1984

V ZR 43/83

Normen:
BGB § 313

Fundstellen:
MDR 1985, 308

Durch notariellen Vertrag vom 24. April 1974 verkaufte die Klägerin den Beklagten ein Grundstück mit Doppelhaushälfte und ließ es ihnen auf. Der Notar war angewiesen, die Eigentumsumschreibung erst zu beantragen, wenn [...]
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