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BGH - Entscheidung vom 30.03.1984

V ZR 119/83

Normen:
BGB § 242
ErbbauVO § 9

Fundstellen:
BGHZ 91, 32
MDR 1984, 744

Der Streit der Parteien geht um die Erhöhung eines Erbbauzinses. Eine Anpassungsklausel ist nicht vereinbart. Der Kläger ist Eigentümer eines 1 341 qm großen Grundstücks in Epe. Durch einen am 19. August 1953 vor dem [...]
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