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BGH - Entscheidung vom 26.01.1984

III ZR 178/82

Normen:
GG Art. 14
ReichsnaturschutzG §§ 5, 19

Die Klägerin macht Enteignungsentschädigung geltend, weil ihr aus Gründen des Landschaftsschutzes verboten worden ist, eines ihrer Grundstücke im Wege der Auskiesung zu nutzen. Sie ist Eigentümerin des im sogenannten [...]
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