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BGH - Entscheidung vom 12.03.1984

II ZR 198/82

Normen:
BGB § 632

Fundstellen:
BGHZ 90, 287
BGHZ 90, 287, 294
NJW 1984, 2030
NJW 1984, 2031
ZfBR 1989, 185

Ebenso: BGH, LM § 765 BGB Nr. 48 = NJW-RR 1987, 683; NJW 1989, 1480 , 1481. Der Bürge ist grundsätzlich berechtigt, ohne Rücksprache mit dem Schuldner zu leisten. Seine Prüfungspflicht beschränkt sich im [...]
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