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BGH - Entscheidung vom 15.11.1984

III ZR 70/83

Normen:
BBauG § 36 Abs.1
BGB § 839 Abs.1 S.1

Fundstellen:
BGHZ 93, 87
BRS 45 Nr. 149
BauR 1985, 438
DRsp I(147)214a
NJW 1985, 2817
VersR 1985, 472

'... Ob der Geschädigte i. S. des § 839 Abs. 1 BGB 'Dritter' ist, richtet sich danach, ob die Amtspflicht - wenn auch nicht notwendig allein, so doch auch - den Zweck hat, gerade sein Interesse wahrzunehmen. .. Es muß [...]
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