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BGH - Entscheidung vom 28.06.1984

I ZR 84/82

Normen:
UrhG § 17 Abs. 2, § 27 Abs. 1

Fundstellen:
DRsp II(244)119c
GRUR 1985, 131
NJW 1985, 437

Die Kläger betreiben in Köln und Umgebung Friseurgeschäfte. Sie legen in ihren Geschäften Zeitungen und Zeitschriften zur Einsichtnahme durch ihre Kunden aus. Die Beklagte ist eine Verwertungsgesellschaft zur [...]
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