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BGH - Entscheidung vom 27.06.1984

IVb ZR 20/83

Normen:
BGB § 1577 Abs.1, § 1578 Abs.1

Fundstellen:
DRsp I(166)140a-c
FamRZ 1985, 354

(a) '... Nach dem allgemeinen Grundsatz des § 1602 Abs. 1 BGB ist unterhaltsberechtigt nur derjenige, der außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Diesem Grundsatz entspricht für den nachehel. Unterhalt die [...]
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