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BGH - Entscheidung vom 21.03.1984

VIII ZR 286/82

Normen:
BGB §§ 157, 162

Fundstellen:
MDR 1985, 223
NJW 1984, 2568

Die klagende GmbH betrieb in Hamburg sogenannte Sonnenstudios. Die Studios waren mit Besonnungsanlagen ausgestattet, die die Geschäftsführerin der Klägerin von Gesellschaften der Firmengruppe der Beklagten gekauft [...]
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